EU-Sanktionen sperren 14 Krypto-Plattformen für Nutzer in Europa

Die neuen EU-Sanktionen aus dem 21. Paket sperren seit dem 23. August 14 Krypto-Plattformen wie HTX für EU-Nutzer. Was das im DACH-Raum bedeutet.

Lena Brandhorst Nachrichten

Was die 21. Sanktionsrunde konkret sperrt

Seit dem 23. August 2026 dürfen Privatpersonen und Unternehmen aus der EU nicht mehr mit 14 namentlich gelisteten Krypto-Plattformen handeln. Die neuen Sanktionen sind Teil des 21. Pakets der Union gegen Russland, das der Rat am 23. Juli beschlossen hat. Das Gesamtpaket umfasst 218 Einträge, davon 48 Personen und 170 Organisationen. Die 14 Krypto-Dienste sind der Teil dieser Sanktionen, der Anlegerinnen und Anleger im DACH-Raum direkt betrifft.

Der bekannteste Name auf der Liste ist HTX, die früher als Huobi firmierende Börse, die dem Unternehmer Justin Sun zugerechnet wird. Daneben stehen EXMO, BitPapa, Rapira, Aifory Pro, WhiteBird und Tradex. Für den Handel mit diesen Anbietern galt eine Abwicklungsfrist vom 24. Juli bis zum 23. August. Diese Frist ist abgelaufen.

Warum die Zahl 14 in vielen Berichten höher steht

Einige Medien nannten 18 gesperrte Dienste. Der Unterschied liegt in der Zählweise. Die EU listet 14 reine Krypto-Plattformen, hinzu kommen einzelne Zahlungsdienstleister, die je nach Quelle mitgezählt werden. Wer die genaue Betroffenheit prüfen will, sollte die Namen aus dem Amtsblatt abgleichen und sich nicht auf eine gerundete Schlagzeile verlassen.

Ein Transaktionsverbot ist kein Einfrieren. Die Sanktionen untersagen Geschäfte zwischen EU-Bürgern und den Plattformen, sie legen die Börsen selbst nicht still. HTX arbeitet außerhalb der EU weiter. Auch Binance hat HTX und mehrere weitere gelistete Firmen von seinen Diensten getrennt, um selbst nicht in Konflikt mit den Vorgaben zu geraten.

Der DACH-Rahmen: BaFin, MiCA und die Alternativen

Für Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich weniger, als die Schlagzeile vermuten lässt. Die gesperrten Dienste hatten in der Region ohnehin keine breite Basis. Unter der EU-Verordnung MiCA brauchen Anbieter, die deutsche Kundschaft bedienen, eine CASP-Zulassung, über die in Deutschland die BaFin wacht. Wer Bestände noch verschieben muss, findet in unserem Überblick zu regulierten Krypto-Börsen die Anbieter mit europäischer Lizenz.

Wer nach dem Stichtag noch Guthaben auf einem gelisteten Dienst auszahlt, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis und sollte den Einzelfall mit einer Steuer- oder Rechtsberatung klären. Für die Schweiz gilt die EU-Liste nicht direkt, die FINMA setzt eigene Vorgaben. Österreich als EU-Mitglied ist dagegen gebunden, hier greift dieselbe Frist wie in Deutschland. Die nächste Aktualisierung der Liste dürfte weitere Namen bringen, denn die Union hat die betroffene Krypto-Kategorie erst in den jüngsten Paketen breiter gefasst.

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